Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke.
Zweck der Stiftung ist in erster Linie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der von der Evangelische Kirche im Rheinland als Körperschaft öffentlichen Rechts getragenen landeskirchlichen Schulen und Internate.
Die Stiftung unterstützt die Vermittlung evangelisch-christlicher Werte in den Schulen und Internaten.
Darüber hinaus können insbesondere gefördert werden:
die Stärkung des geistlichen Profils der Schulen,
die Einrichtung von Selbstlernzentren
die Förderung integrativer Maßnahmen
die Förderung der sozialen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler
die Fortbildung der Lehrkräfte,
die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen im Lernbereich
die Ausweitung des Schulbetriebs in den Nachmittag und Förderung und Betrieb der Ganztagesschule,
die Vorbereitung und Teilnahme an Wettbewerben und Ausschreibungen
die Förderung vernetzender Angebote von Schulen und Universitäten, Fachhochschulen und Akademien,
Maßnahmen zur Förderung der musikalischen und kreativen künstlerischen Kompetenz sowie sportlicher Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen.
Die Satzung der Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland finden Sie anliegend zum Download.